Recht & Verwaltung29 November, 2018

Startups und Chatbots: erfolgreiche Legal Tech Tour in Berlin

Legal Tech Tour Gruppenbild

Die Legal Tech Tour 2018 des Anwaltszukunftskongresses ging nach Berlin. Auf Einladung von Wolters Kluwer Deutschland und Soldan lernten die rund 30 Teilnehmer innovative Startups und Unternehmen aus der Berliner Legal Tech „Szene“ kennen und diskutierten mit den führenden Experten zum Thema Chatbots.

“Legal Techies” live vor Ort besuchen: Hop-On-Hop-Off-Tour durch Berlin



Wie werden Legal Tech Tools in der Praxis eingesetzt? Bekannte Pioniere der Branche wie Flightright, Geblitzt.de, Babbel und Lawlift waren die Stops auf der Legal Tech Tour und hießen die Teilnehmer herzlich willkommen. In kurzen Impulsvorträgen konnte schnell vermittelt werden, wie die unterschiedlichen Unternehmenskonzepte funktionieren, wie Technologien in den juristischen Bereichen eingesetzt werden und welche Schnittstellen es zu Juristen und Anwaltskanzleien gibt.

Legal Tech Tour Reichstag

Konferenz mit top Referenten zum Thema Legal Chatbots



Wie kann Rechtsberatung in der Zukunft aussehen und welche Rolle spielen hierbei Legal Chatbots? Diese Themen behandelten die Speaker auf dem zweiten Tag der Legal Tech Tour und gaben einen Ausblick über den deutschen Tellerrand hinaus. Fest steht: Chatbots können keine Rechtsberatung und damit auch keine originär juristischen Aufgaben erledigen.

„Wenn wir über die Möglichkeiten von Chatbots und Künstlicher Intelligenz sprechen“, so Jurist und Legal Tech-Experte Patrick Prior, „sind wir derzeit noch ziemlich am Anfang.“ Damit trifft er die Kernaussage des Tages, denn Einigkeit herrscht unter allen Speakern genau in diesem Punkt, vor allem im deutschen Raum. Für die Lösung und Beantwortung komplexerer Fälle seien Chatbots derzeit noch nicht brauchbar. Hilfreich können Chatbots allerdings bei organisatorischen und immer wiederkehrenden Aufgaben sein, die zu automatisieren sind.

Legal Tech Tour Diskussion

Für den Einsatz in einer Kanzlei können Legal Chatbots somit beispielsweise für die Abfrage der persönlichen Daten des potentiellen Mandanten genutzt werden. Darüber hinaus sei auch die Beantwortung kurzer und einfacher Fragen zu bestimmten juristischen Gebieten möglich. Dass der Chatbot aber keine juristische Beratung durchführen kann, sollte deutlich gemacht werden. Durch den digitalen Service könnten potenzielle Mandanten aber rund um die Uhr Anfragen an die Kanzlei senden und das individuelle Problem unabhängig von Sprechzeiten „in Angriff“ nehmen.

Beispiele aus der Praxis gibt Thomas Martin, CEO und Gründer des Unternehmens LawDroid, einem kanadischen Chatbot-Entwicklungs- und Beratungsunternehmen für Juristen. Aus seinem Portfolio zeigt er, wie sein Chatbot nicht nur per Chat, sondern auch mit der Stimme bedient werden kann. Kanzleien können seinen Chatbot beispielsweise für die Organisation von administrativen Aufgaben wie Terminplanung und Aufgabenerstellung nutzen, um damit mehr Zeit für ihre beratenden, juristischen Tätigkeiten aufwenden können. Alexander Siebert, Geschäftsführer von Tetresco und Computerlinguist, ist Experte für die automatisierte Nutzung von Daten und computergenerierten Texten. Bevor man jedoch einen Bot in der Kanzlei einsetze, mahnt er auch an die Kundenseite zu denken: „Bevor man einen Chatbot publiziert und das Tool anbietet, sollte es richtig funktionieren, weil der Kunde sonst ‚verbrannt‘ ist. Selbst wenn der Bot ein paar Jahre später funktioniert – der Kunde merkt sich die schlechte Erfahrung und kommt auch fünf Jahre später nicht wieder zu Ihrer Website zurück.“

Reger Austausch herrschte auch unter den Teilnehmern, die in den beiden Tagen viele interessanten und lehrreichen Informationen mitnehmen und auch in den Gesprächen austauschen konnten.

Impressionen finden Sie hier im Video

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